Um allen Gästen ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu gewährleisten, werden alle Taschen und persönlichen Gegenstände, die auf das FIFA Fan Festival™ Vancouver mitgebracht werden, beim Betreten einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Bitte lesen Sie sich die Listen der erlaubten und verbotenen Gegenstände durch, bevor Sie zum Festival kommen.
Richtlinien für Taschen
Die Gäste werden gebeten, nur kleine Clutches, Gürteltaschen, Bauchtaschen oder durchsichtige Taschen mitzubringen.
Taschen oder Rucksäcke, die größer als 30 cm × 30 cm × 15 cm oder 12 Zoll × 12 Zoll × 6 Zoll sind, dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgenommen werden.
Alle Gepäckstücke und Handgepäckstücke werden vor dem Betreten des Geländes auf verbotene Gegenstände kontrolliert und durchsucht.
Liste der erlaubten Gegenstände
Besucher dürfen folgende Gegenstände zum FIFA Fan Festival™ Vancouver mitbringen:
- Eine leere, wiederbefüllbare Wasserflasche (kein Glas) (max. 1 l oder 34 fl oz) pro Person (Flaschen aus Edelstahl und Metall sind nicht erlaubt.)
- Spezielle Nahrungsmittel (z. B. Säuglingsnahrung, Muttermilch, unverpackte Babynahrung und spezielle Diätprodukte)
- Medizinisch notwendige Helme (einschließlich solcher, die aus körperlichen oder entwicklungsbedingten gesundheitlichen Gründen erforderlich sind)
- Mobiltelefone
- Handdesinfektionsmittel (max. 30 ml oder 1,0 fl oz.)
- Sonnenschutzmittel (max. 100 ml oder 3,4 fl oz) oder Sonnenschutzstift (Sonnenschutzmittel in Sprühdosen sind nicht erlaubt.)
- Zertifizierte Begleit- und Assistenzhunde
- Ein- oder Zweisitzer-Kinderwagen (müssen bis auf die erlaubten Gegenstände vollständig leer sein)
- Kleine Flaggen mit einer Größe von bis zu 2 m × 1,5 m oder 6 ft 7 in × 4 ft 11 in (Fahnenmasten sind nicht erlaubt.)
Liste verbotener Gegenstände
Folgende Gegenstände sind auf dem FIFA Fan Festival™ Vancouver nicht gestattet:
- Decken, Sitzkissen oder Gartenstühle jeglicher Art (ausgenommen sind Rattanstühle und Rollatoren mit Sitzfunktion)
- Waffen jeglicher Art, einschließlich Schusswaffen, scharfer oder gefährlicher Gegenstände, Geschosse, Messer oder anderer Gegenstände mit Klingen
- Werkzeuge oder Arbeitsmittel, einschließlich Multifunktionswerkzeuge
- Wagen
- Regenschirme
- Sporthelme, Kostümmasken oder Ähnliches (Ausnahmen gelten für Gäste mit körperlichen oder entwicklungsbedingten gesundheitlichen Einschränkungen.)
- Gefährliche Stoffe, Chemikalien, Aerosole oder pulverförmige Substanzen, einschließlich Bären- oder Pfefferspray, Sprengstoffe, brennbare Gegenstände
- Glasbehälter oder Dosen, Flaschen
- Sportgeräte oder aufblasbare Spielgeräte
- Fahrräder, Roller (mit und ohne Motor), Skateboards, Inline-Skates, Schuhe mit eingebauten Rollen, Motorräder, Dreiräder, Einräder, Springstäbe, Segway™ usw. (Ausgenommen sind zugelassene Mobilitätshilfen, z. B. Kniescooter.)
- Taschen oder Rucksäcke, die größer sind als 30 cm × 30 cm × 15 cm oder 12 Zoll × 12 Zoll × 6 Zoll
- Tragbare Ladegeräte, Laptops oder Tablets (ausgenommen zugelassene Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung)
- Papiermaterialien wie Konfetti oder Flyer
- Tiere, ausgenommen zertifizierte Blinden- und Assistenzhunde
- Flüssigkeiten jeglicher Art, einschließlich Alkohol
- Mitgebrachte Speisen und Getränke (Ausgenommen sind Säuglingsnahrung, Muttermilch, unverpackte Babynahrung und Lebensmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse.)
- Cannabis und Cannabisprodukte
- Illegale Drogen, Betäubungsmittel oder Aufputschmittel
- Anstößige, politische, diskriminierende oder mit Banden in Verbindung stehende Materialien, Utensilien oder Abzeichen
- Professionelle Video- oder Fotoausrüstung, unter anderem: Kameras mit Wechselobjektiven, Teleobjektive, Hintergründe, Greenscreens, Stative und Reflektorschirme
- Kamerahalterungen, Stative oder Selfie-Sticks
- Drohnen, ferngesteuerte Geräte oder funk- oder hochfrequenzsendefähige Geräte
- Ambush-Marketing oder Werbematerialien
- Fahnen oder Banner, die größer sind als 2 m × 1,5 m oder 6 ft 7 in × 4 ft 11 in
- Fahnenmasten oder Bannermasten jeglicher Art
- Laser, Lärm verursachende Gegenstände oder Musikinstrumente (sofern nicht zuvor genehmigt)
- Mikrofone oder Tonaufzeichnungsgeräte
- Tragbare WLAN-Geräte
- Kühlboxen oder Picknickkörbe
- Leuchtfackeln, Feuerwerkskörper, Rauchpatronen oder Leuchtfackeln, Lasergeräte, Lärmgeräte
- Alle sonstigen Gegenstände, die nach Einschätzung des Veranstaltungspersonals ein Sicherheitsrisiko darstellen oder das Veranstaltungserlebnis beeinträchtigen könnten


